Kreis-Inzidenz über 100er Marke: Ausgangssperre ab Samstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Ahrweiler hat auch am heutigen Donnerstag und damit den dritten Tag in Folge den Wert von 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten. In Folge dessen muss der Kreis – gemäß der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz – eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde heute auf Grundlage einer Musterverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz veröffentlicht und tritt in der Nacht von Freitag auf Samstag, 19. auf 20. März, um 0:00 Uhr in Kraft. Dadurch haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen noch die Möglichkeit, sich auf die Maßnahmen einzustellen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 28. März.

Seit dem 12. März ist die Inzidenz im Kreis signifikant von einem Inzidenzwert 64 auf 107 am 18. März gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von rund 70 Prozent innerhalb von sechs Tagen. Die hohe Anzahl der deutlich aggressiveren Mutationen von SARS-CoV-2 verschärft die Situation zusätzlich. In der letzten Woche (8. bis 14. März) wurden 51 Infektionen mit Virusvarianten nachgewiesen. Seither sind bereits 85 neue Fälle durch ein Labor bestätigt worden (Stand 18. März). Von Neuinfektionen betroffen sind aktuell zudem alle acht Kommunen des Kreises sowie alle Altersgruppen. Der Kreis muss daher die sogenannte „Notbremse“ ziehen, das heißt eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem:

– Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr;
– verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person); dies gilt auch für den Sport;
– Schließung Einzelhandel (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen);
– Schließung von Museen und Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios;
– Schließung von (zulässigen) Verkaufsständen ab spätestens 21:00 Uhr.

Nach sorgfältiger Prüfung und im Einvernehmen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier wurde entschieden, dass die Schulen bis zu den Osterferien im Wechselunterricht bleiben.

Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Einschränkungen und der entsprechenden Begründung finden Sie unter https://kreis-ahrweiler.de. Dort sind die wesentlichen Eckpunkte auch in mehreren Sprachen abrufbar.

Quelle: Kreisverwaltung Ahrweiler

 

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